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Registrierungspflicht für Biogasanlagen!

Achtung an alle Betreiber größerer Biogasanlagen!

Habt ihr eine Anlage mit mehr als 2 MW Feuerwärmeleistung?
Dann betrifft euch die Biomassestrom-Verordnung (BioStromV) – und es gibt einiges zu beachten!<o:p></o:p>

Wichtig:
➡️ Die Anlage muss jetzt in der Unionsdatenbank (UDB) registriert sein!
➡️ Nur dann bleibt die Förderung gesichert!
➡️ Es kommen neue Vorgaben für den Betrieb und die Flexibilität!
➡️Audit-Prüfungen stehen an – und die wollen gut vorbereitet sein!

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein!

Die CornTec GmbH unterstützt euch beim kompletten Onboarding in die Unionsdatenbank und bei der Vorbereitung auf das Audit. Wir sorgen dafür, dass alle Dokumente korrekt sind und ihr jederzeit eine saubere Prüfung durchlauft.

Ruft uns an oder schreibt uns!

Gemeinsam für eine starke, nachhaltige Landwirtschaft!

Kontakt:
info@corntec.de
+49 5931 883870

Gemeinsam für eine starke, nachhaltige Landwirtschaft!